Sie sind hier » Startseite / Infos zur Corona-Krise / Hinweise Taufe, Hochzeit, Beerdigung

Hinweise zur Feier von Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen

Taufen können seit dem 9. Mai 2020 mit den bestehenden Auflagen für Gottesdienste (Infektionsschutz) wieder stattfinden. Zu den Taufterminen kann sich jeweils nur eine Familie anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.

 

Die Planungen für die Erstkommunion 2021 haben begonnen. Vermutlich müssen die Erstkommunionkinder auch wieder auf verschiedene Termine und kleinere Gruppen aufgeteilt werden.

 

Zunächst waren Trauungen bis 15. Juni in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht möglich. Unter Einhaltung des Schutzkonzeptes können nun Trauungen wieder gefeiert werden.

 

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation mit der Hauskommunion und der Krankensalbung an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie - unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen - auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.

 

Beim Abschiedsgebet, Rosenkranzgebet und Totengedenken, die in unseren Kirchen stattfinden, ist die max. Anzahl der Mitfeiernden durch die Größe der Kirchen und den Abstand von 1,5m definiert:

  • Stadtpfarrkirche Spaichingen 110 Personen
  • St. Josef, Hofen 36 Personen
  • Mariä Himmelfahrt, Balgheim 24 Personen
  • St. Peter und Paul, Dürbheim 57 Personen
  • St. Cosmas und Damian - nur für nächsten Angehörigen; Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen zusammen sitzen.

Die maximale Zahl der Trauergäste bei Beerdigungen, Trauerfeiern oder Urnenbestattungen liegt in der geltenden Rechtslage bei 50 Personen im Freien. Davon abweichende  behördliche Vorgaben vor Ort sind zu berücksichtigen.

Die Zahl der Trauergäste ist jedoch grundsätzlich auf den engsten Familienkreis zu beschränken.

https://se-am-dreifaltigkeitsberg.de/